Am 15. November 2015 hat sich das Stimmvolk erfreulicherweise für die Gleichbehandlung von Privatauto und öV bei den Steuerabzügen für den Arbeitsweg ausgesprochen. Diese Fairness muss weiterhin gelten. Es darf nicht sein, dass nach neun Jahren Gleichbehandlung das Steuergesetz ab 2025 die Autofahrenden wieder bevorzugt und damit einen ungerechten und schädlichen Widerspruch schafft zu den verkehrspolitischen, klimapolitischen und raumplanerischen Zielen des Kantons St.Gallen.
Seit 2020 können bei den Steuern die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte bis zum Betrag des GA 2. Klasse zuzüglich Fr. 600.- für Park+Ride abgezogen werden. Aktuell maximal Fr. 4'595. nun hat das Parlament diesen Betrag auf Fr. 8'000.- erhöht.
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